Download der AGB:
Acrobat PDF
1. Geltung und Änderung der Bedingungen
1.1 Die NETWEB SYSTEMS erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB und den Bestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann handelt, gelten die Bedingungen spätestens mit der erstmaligen Bereitstellung der Dienste von NETWEB SYSTEMS als angenommen.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie NETWEB SYSTEMS schriftlich bestätigt.
1.3 Diese Bedingungen gelten vorbehaltlich einer Änderung durch NETWEB SYSTEMS bis zur vollständigen Abwicklung der Ansprüche aus diesem Kundenverhältnis nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. 1.4.
1.4 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mitgeteilt.
Ändert NETWEB SYSTEMS die AGB zu Ungunsten des Kunden, kann der Kunde das Kundenverhältnis innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung fristlos kündigen. NETWEB SYSTEMS weist den Kunden auf dieses Kündigungsrecht hin. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung mit Ablauf der 2 Wochen wirksam.
1.5. Mitarbeiter und Beauftragte von NETWEB SYSTEMS sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Bedingungen hinausgehen.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Die Angebote der NETWEB SYSTEMS sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag über die Konzeption, Erstellung, Bereitstellung und Nutzung von Internetdiensten kommt erst mit der Gegenzeichnung des vom Kunden vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Auftrages durch NETWEB SYSTEMS zustande. NETWEB SYSTEMS ist insoweit in der Annahme von Verträgen frei.
2.2 Soweit sich NETWEB SYSTEMS zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen Kunden der NETWEB SYSTEMS kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründetes Vertragsverhältnis.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der NETWEB SYSTEMS sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der schriftlichen Auftragsbestätigung (d.h. dem gegengezeichneten und dem Kunden übersandten Auftrag).
3.2 Soweit NETWEB SYSTEMS unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit einer die Bedeutung des Dienstes bzw. der Leistung angemessenen Frist der Vorankündigung - eingestellt bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs- Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich hieraus nicht.
3.3 Zeitweilige Störungen der Internetdienste können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen der NETWEB SYSTEMS (z.B. Verbesserung des Netzes, Änderungen der Standorte der Anlagen, Anbindung der Stationen an das öffentliche Leitungsnetz etc.) oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für eine ordnungsgemäße oder verbesserte Bereitstellung der Dienste erforderlich sind, ergeben (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.). NETWEB SYSTEMS wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren Beseitigung hinzuwirken.
3.4 Vorstehende Ziff. gilt entsprechend für Störungen im Bereich der Fernmeldeanlagen der Deutschen Telekom AG, die von NETWEB SYSTEMS zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kundenverhältnis benutzt werden.
3.5 NETWEB SYSTEMS behält sich folgende Umrechnung des Datenvolumens vor: 1.000 Bytes sind ein KByte, 1.000 KByte sind ein MByte, 1.000 MByte sind ein GByte.
4. Kündigung/Laufzeit
4.1 Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
4.2 Der Vertrag kann durch jeden Vertragspartner jederzeit schriftlich ohne Angabe von Gründen zum Ende des Folgemonats gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten.
4.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Preise
5.1 Für die Inanspruchnahme der Leistungen von NETWEB SYSTEMS gilt die jeweils gültige Preisliste von NETWEB SYSTEMS.
5.2 NETWEB SYSTEMS behält sich vor, bei Änderung der eigenen Herstellungs- oder Bezugsbedingungen, erhöhtem Lohntarif oder sonstigen Kostenerhöhungen, Preisänderungen vorzunehmen. Insoweit ist der Kunde vorab von den Preisänderungen zu unterrichten. Bei Nichteinverständnis steht dem Kunden das Recht zu, das Vertragsverhältnis innerhalb 2 Wochen nach Erhalt der Preisänderungen in einer Frist von 2 Wochen zu kündigen. Andernfalls werden mit Ablauf der ersten 2-Wochen-Frist die neuen Preise verbindlich.
6. Zahlungsbedingungen/Rechnungsbeträge
6.1 Die Rechnungsstellung erfolgt seitens NETWEB SYSTEMS regelmäßig zum Ende eines Bereitstellungsmonats für den abgelaufenen Monat anhand der jeweils aktuellen Preisliste. Einwendungen gegen die Rechnung sind innerhalb 1 Monats nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt, soweit NETWEB SYSTEMS eine Überprüfung datenschutzrechtlich möglich ist.
6.2 Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
6.3 Behauptet der Kunde, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so hat er dies nachzuweisen. Die Beweislast von NETWEB SYSTEMS beschränkt sich dabei darauf, nachzuweisen, daß die Gebühren einwandfrei berechnet wurden sowie das Berechnungssystem fehlerfrei ist.
6.4 Sofern der Kunde nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag rein netto auf dem in der Rechnung bezeichneten Konto der NETWEB SYSTEMS spätestens am 10. Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. Wechsel oder Schecks werden von NETWEB SYSTEMS nicht angenommen.
6.5 Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, ist NETWEB SYSTEMS - vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens - berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
6.6 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist NETWEB SYSTEMS ferner berechtigt, den Zugriff auf dessen Homepage bzw. die bereitgestellten Dienste und Leistungen zu sperren. Der Kunde bleibt auch für diesen Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu bezahlen.
6.7 Kommt der Kunde für 2 aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für 2 Monate erreicht, in Verzug, so kann NETWEB SYSTEMS das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen und sämtliche Forderungen aus dem Vertrag sofort fällig stellen.
6.8 Gegen Forderungen der NETWEB SYSTEMS kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
7. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste von NETWEB SYSTEMS sachgerecht zu nutzen. Dies umfaßt insbesondere die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Preisliste, zuzüglich der darauf berechneten Umsatzsteuer, fristgerecht zu zahlen. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde NETWEB SYSTEMS die entstandenen Kosten zu erstatten.
Der Kunde ist verpflichtet die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen, die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnis Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Bereitstellung und Nutzung der Dienste erforderlich sind.
Der Kunde ist ferner verpflichtet NETWEB SYSTEMS innerhalb 1 Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen geführt wird, sowie seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und - im Falle des Lastschrifteinzugsverfahrens - seiner Bankverbindung schriftlich anzuzeigen.
7.2 Treten für den Kunden erkennbare Mängel oder Schäden auf, so ist er verpflichtet, NETWEB SYSTEMS unverzüglich schriftlich Mitteilung zu machen. Mängel oder Schäden, die kausal auf die Unterlassung der Störungsmeldung zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten NETWEB SYSTEMS.
7.3 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste durch Dritte, ist, soweit sie sich auf die Bereitstellung bezieht und nicht diensteimmanent, d.h. beabsichtigt ist, nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Soweit die Nutzung Dritten gestattet wird, hat der Kunde für die durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste durch Dritte entstandenen Kosten und Entgelte nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste von NETWEB SYSTEMS einzustehen.
8. Haftung des Kunden/Haftungsfreistellung
8.1 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die NETWEB SYSTEMS und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der NETWEB SYSTEMS-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich, NETWEB SYSTEMS von Schäden und Kosten (einschließlich Anwaltsgebühren und sonstiger Rechtsverfolgungskosten) freizustellen, die durch eine Verletzung der Vertragsbedingungen seitens des Kunden entstehen.
9. Geheimhaltung/Datenschutz
9.1 Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogenen Daten des Kunden (einschließlich deren Verarbeitung) sind die Telekommunikationsdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (TDSV) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
9.2 NETWEB SYSTEMS darf personenbezogene Daten des Kunden, die erforderlich sind, um das Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten gemäß § 4 Abs. 1 TDSV), verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Markterforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung der Dienste erforderlich ist und der Kunde nicht widersprochen hat.
9.3 NETWEB SYSTEMS steht dafür ein, daß alle Personen, die von NETWEB SYSTEMS mit der Abwicklung des Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie etwa darüber hinausgehender NETWEB SYSTEMS-interner Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Kunde seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten mittels der angebotenen Dienste zu beschaffen.
9.4 NETWEB SYSTEMS verpflichtet sich, sämtliche ihr im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden erkennbar sind, unbefristet geheimzuhalten und sie - soweit nicht von Ziff. 9.2 umfaßt - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben noch zu verwerten. Sie wird durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Mitarbeitern und Beauftragten sicherstellen, daß auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unterlassen. Entsprechende Verpflichtungen treffen den Kunden in bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der NETWEB SYSTEMS.
10. Zusätzliche Bestimmungen bei Projekten und Softwarelieferungen (insbesondere zur Freiheit/Verletzung von Rechten Dritter)
10.1 Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung von NETWEB SYSTEMS auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projektes vereinbart wird.
10.2 Bei Softwarelieferung ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der gesonderten Leistungsbeschreibung der NETWEB SYSTEMS.
10.3 Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch NETWEB SYSTEMS durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcodes erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10.4 Das Nutzungsrecht an einer von NETWEB SYSTEMS entwickelten oder gelieferten Software umfaßt die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen. Nicht als Dritte gelten Personen, die im Auftrag des Kunden dessen Nutzungsrecht für ihn ausüben oder 100%ige Tochterunternehmen sind.
10.5 Wird von Ziff. 10.4 abweichend vereinbart, daß das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
10.6 NETWEB SYSTEMS versichert, daß sie allein berechtigt ist, über an im Rahmen des Vertrages erstellten Programmen bestehende Rechte, namentlich das Urheberrecht, zu verfügen und daß sie keine Verfügungen getroffen hat, die ihren nach dem Vertrag bestehenden Pflichten entgegenstehen. Hiervon unberührt bleiben eventuelle Rechtsverletzungen Dritter, die bereits der auftraggebende Kunde mit Vorgabe von Programm-Leistungsmerkmalen verursacht und damit zu vertreten hat. Für solche steht NETWEB SYSTEMS nicht ein.
10.7 NETWEB SYSTEMS stellt insbesondere durch entsprechende Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern und Beauftragten sicher, daß diese die Durchführung des Vertrages nicht wegen eventueller Miturheber- oder sonstiger Rechte beeinträchtigten. Auf Verlangen des auftraggebenden Kunden wird sie diesem den Abschluß entsprechender Vereinbarungen mit den an der Programmerstellung beteiligten Mitarbeitern oder Beauftragten nachweisen.
10.8 NETWEB SYSTEMS übernimmt die alleinige und in der Höhe unbegrenzte Haftung gegenüber denjenigen, die eine Verletzung von Schutzrechten im Sinne der Ziff. 10.6, Satz 1 geltendmachen. Der auftraggebende Kunde haftet gleichfalls entsprechend allein, für solche Rechtsverletzungen, die er im Sinne der Ziff. 10.6, Satz 2 begangen hat.
10.9 Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareent-wicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche Dritter wegen der Verletzung eines Schutzrechtes geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, NETWEB SYSTEMS unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Im Falle der gerichtlichen Auseinandersetzung haben sich NETWEB SYSTEMS und der Kunde hinsichtlich der von diesen vorzunehmenden Prozeßhandlungen zuvor abzustimmen.
10.10 Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder von Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung von NETWEB SYSTEMS eine Klage wegen Verletzung von Schutzrechten droht, so hat NETWEB SYSTEMS das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen: den Vertragsgegenstand so zu ändern, daß er keine Schutzrechte mehr verletzt oder dem auftraggebenden Kunden das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen oder den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des auftraggebenden Kunden entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist oder den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem auftraggebenden Kunden das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
10.11 Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, daß der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von der NETWEB SYSTEMS gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
11. Haftung
11.1 Über den Ersatz von Schäden aus Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung oder nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetz hinaus, haftet NETWEB SYSTEMS, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, wenn ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder wenn ein Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist oder wenn es sich um die Verletzung einer vertragswesentlichen (Kardinals-) Pflicht handelt.
11.2 NETWEB SYSTEMS haftet nicht für die über die Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Bestehen von Urheber- oder sonstigen Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
11.3 Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen die NETWEB SYSTEMS die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Deutschen Telekom AG, Betriebsstörungen bei Vorlieferanten, etc. - besteht vorbehaltlich Ziff. 8.1 keine Haftung von NETWEB SYSTEMS.
11.4 Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als 24 Stunden, ist der Kunde berechtigt, die von NETWEB SYSTEMS erhobenen Fix-Engelte um 1/30 pro Ausfalltag zu kürzen. Hiervon sind leistungsabhängige Entgelte, insbesondere Entgelte für den Datenverkehr nicht betroffen. Dies gilt nicht für Ausfälle, die durch einen der in Ziff. 11.3 genannten Gründe verursacht wurde.
11.5 Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von NETWEB SYSTEMS-Diensten, durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, die Verwendung übermittelter Programme und Daten, durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens NETWEB SYSTEMS, oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch NETWEB SYSTEMS nicht erfolgt ist, der Höhe nach - auf den 12-fachen Wert des monatlichen Bereitstellungsentgeltes im Zeitpunkt des Schadenseintritts - jedenfalls nur auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
11.6 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz - mit Ausnahme derjenigen aus unerlaubter Handlung, grob fahrlässigem Verhaltens und arglistiger Täuschung - verjähren spätestens in 1 Jahr von dem Zeitpunkt an, in dem der Ersatzberechtigte von dem Schaden und von den Umständen, aus denen sich seine Anspruchsberechtigung ergibt, Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 3 Jahren von dem schädigenden Ereignis an.
12. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
12.1 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden oder mit diesem im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten ist der Sitz der NETWEB SYSTEMS, sofern der Kunde Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.
NETWEB SYSTEMS kann ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
12.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der NETWEB SYSTEMS und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Sonstige Bedingungen
13.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung von NETWEB SYSTEMS auf einen Dritten übertragen.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder eine zukünftig in diese aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Rechtsunwirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, daß die Bedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit möglich, dem am nächsten kommen soll, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn sie bei Abschluß des Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten.